Förderprogramme
Förderbedingungen
Ziel der Förderungen
Die ewb will mit ihren Förderprogrammen die Bruchsaler Bürger bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen aus dem Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz, dem Erneuerbaren-Wärme-Gesetz und der Energieeinsparverordnung (EnEV) unterstützen. Damit unterstreicht die ewb als örtlicher Energieversorger in Bruchsal die gesellschaftliche Herausforderung, den Energieverbrauch und somit die CO2-Emissionen zu senken.
Gültigkeit der Förderprogramme
Die Förderprogramme gelten ausschließlich im Netzgebiet der ewb. Sie treten am 1. Januar 2012 in Kraft und gelten solange wie Fördermittel zur Verfügung stehen oder ein anderes Förderprogramm die hier beschriebenen ersetzt.
Fördervoraussetzungen
Gefördert werden Maßnahmen im Netzgebiet der ewb. Es werden nur Kunden der ewb unterstützt, mit denen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Förderantrags ein Liefervertrag über den Bezug von Strom und/oder Erdgas besteht. Jede Anlage kann nur einmal gefördert werden. Eine Kombination aus mehreren Förderprogrammen der ewb pro Gebäude ist nicht möglich, außer bei Solaranlagen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Förderberechtigte
Förderberechtigte sind Kunden der ewb (natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts), die Eigentümer, Pächter oder Mieter der Anwesen sind, auf denen die Anlage errichtet werden soll. Pächter oder Mieter benötigen die schriftliche Erlaubnis des jeweiligen Eigentümers des Anwesens zur Errichtung und zum Betrieb der Anlage.
Nicht gefördert werden
Eigenbauanlagen und Prototypen. Gebrauchte Anlagen oder Anlagen, deren überwiegende Teile gebraucht sind oder der Austausch einer bereits bestehenden Anlage.
Höhe, Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Festbetrag durch nicht zu-rückzahlbare Zuschüsse (Projektförderung).
„Umstellung auf Erdgas“
Die Umstellung der bestehenden Heizungsanlage auf Erdgas fördert die ewb mit einem Pauschalbetrag von 750 EUR (brutto) bis 30 kW Nennwärmebelastung und 1.000 EUR (brutto) bei mehr als 30 kW Nennwärmebelastung
Ausbau der elektrischen Speicherheizung
In Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten fördern wir den Ausbau von elektrischen Speicherheizungen, wenn diese durch eine zentrale Erdgasheizung ersetzt wird, mit einem Pauschalbetrag von 25 EUR (brutto) pro Speichergerät; maximal 800 EUR (brutto).
„Erdgas und Solar“
Wird die Heizungsanlage bereits mit Erdgas betrieben, fördern wir den Bau einer thermischen Solaranlage mit einem Pauschalbetrag von 500 EUR (brutto) pauschal bis 30 kW Nennwärmebelastung und 750 EUR (brutto) pauschal über 30 kW Nennwärmebelastung.
„Elektro- oder Erdgaswärmepumpe“
Wir fördern die Installation von Heizungswärmepumpen mit einem Pauschalbetrag von 400 EUR (brutto) bis 20 kW Heizleistung bei Luft/Wasser-Wärmepumpen und 800 EUR (brutto) bis 20 kW Heizleistung bei Wasser/Wasser- und Sole/Wasser-Wärmepumpen und Erdgaswärmepumpen.
„Mini-Blockheizkraftwerk (Mini-BHKW)“
Den Einbau eines erdgasbetriebenen BHKW fördert die ewb mit einem Pauschalbetrag von 750 EUR (brutto) bis zu einer elektrischen Leistung von 10 kW (el).
Antragsstellung und Förderungszusage
Anträge auf Gewährung einer Förderung sind mit einem Vordruck zu stellen, der von der ewb zur Verfügung gestellt wird. Der Antrag ist bis spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme der Anlage zu stellen, danach gestellte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Förderbeträge werden in den folgenden fünf Jahresverbrauchsabrechnungen nach Inbetriebnahme der Anlage zu jeweils einem Fünftel des Förderbetrages beim Energiebezug in Abzug gebracht. Endet die Energielieferung durch die ewb vor Ablauf des Förderzeitraums, so verfallen die noch ausstehenden Teilbeträge.
Weitere Informationen sowie Antragsvordrucke erhalten Sie bei der
Energie- und Wasserversorgung
Bruchsal GmbH (ewb)
Abteilung Energievertrieb
Schnabel-Henning-Straße 1a, 76646 Bruchsal
Telefon: 07251 706-147, Telefax: 07251 706-148
E-Mail: ria.kistner@ewb-bruchsal.de,
Internet: www.ewb-bruchsal.de