EEG
Erneuerbare Energien Gesetz - Einspeisung 2010
Die nachfolgende Tabelle gibt die von der Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH (ewb) nach § 8 Abs. 1 EEG oder Abs. 2 EEG abgenommenen und nach § 16 Abs. 1 EEG vergüteten Strommengen, die für diese Strommengen nach Maßgabe der §§ 18 bis 33 EEG i.V. mit § 66 EEG gezahlten Vergütungen, die vermiedenen Netzentgelte gemäß § 35 Abs. 2 EEG sowie die von Anlagenbetreibern nach Maßgabe des § 17 EEG direkt vermarkteten Strommengen aus Anlagen, die unmittelbar oder mittelbar nach § 8 Abs. 2 EEG an das Netz der Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH angeschlossen sind, für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 wieder:
Vergütung nach Abzug verm. NE 3.165.462,62 EUR (3) = (1) - (2)
1) vermiedene Netzentgelte gemäß § 35 Abs. 2 EEG
2) die Vergütung beinhaltet die nach § 33 Abs. 2 EEG geleisteten Zahlungen an Anlagenbetreiber i.H.v. 2.105,94 EUR.
Die selbst verbrauchten Strommengen i.H.v. 12.405 kWh sind dagegen in der abgenommenen Strommenge nicht enthalten.
Gesetzeskonforme Aufnahme und Vergütung der EEG-Einspeisungen im Netzgebiet der Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH (ewb) wurden von einem allgemein anerkannten Wirtschaftsprüfungsunternehmen bescheinigt.