Energieträgermix
Stromkennzeichnung und Transparenz der Stromrechnung
Die Stromkennzeichnung ist in § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt.
Seit 15. Dezember 2005 sind die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) verpflichtet, den von ihnen gelieferten Strom zu kennzeichnen. Das bedeutet auch für die Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH (ewb), dass alle Rechnungen und Werbematerialien für den Verkauf von Strom folgende Informationen beinhalten müssen:
Ausweis des Strom-Mix:
Die Stromversorger müssen anzeigen, aus welchen Energieträgern sich der von ihm vertriebene Strom zusammensetzt und welchen Anteil die jeweiligen Energieträger am Strom-Mix haben. Der Strom-Mix der ewb besteht aus drei Kategorien:
- Kernkraft
- Fossile und sonstige Energie
- und erneuerbare Energieträger.
Information über die mit Erzeugung des Stroms verbundenen Umweltauswirkungen:
Bei der Stromkennzeichnung müssen die CO²-Emissionen und die Menge des produzierten radioaktiven Abfalls dargestellt werden. Aufführung der Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland.
Transparenz der Stromrechnung
Ebenfalls nach § 42 des EnWG sind alle Energieversorger dazu verpflichtet, das Netznutzungsentgelt in Rechnungen separat auszuweisen.
Der Energieträgermix 2010 der ewb
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 geändert 2011, Angaben auf Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2010
CO2: Chemische Bezeichnung für Kohlendioxid. Dies entsteht u. a. bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe und trägt als Treibhausgas zur Erderwärmung bei.
Den aktuellen Flyer Energieträgermix können Sie hier downloaden:

